Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“ – Notfallrufnummer (24h): 036076.569–0

 

Abtrennung von Wasseranschlüssen

 


Wird ein vorhandener Wasseranschluss auf einem Grundstück nicht mehr benötigt, (z.B. absehbarer Leerstand des Hauses über Jahre oder gar kein Wasserverbrauch), so kann dieser beim WAZ abgemeldet werden. Nach der Abtrennung endet die Zahlungspflicht für das Wassergrundentgelt.

Eine Stilllegung des Anschlusses wie bei anderen Versorgern ist nicht möglich. Der Wasseranschluss muss nach den Bestimmungen der DIN 1988 aus hygienischen Gründen an der Hauptleitung getrennt werden. Die Abtrennung erfolgt durch den WAZ oder durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen.

Die dabei entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.

Vor der Abtrennung wird dem Kunden dazu ein konkretes Angebot unterbreitet, wobei hier der konkrete Aufwand zum Rückbau seines Hausanschlusses an der Hauptleitung ermittelt wird. Der Aufwand kann je nach Lage der Hauptleitung unterschiedlich hoch sein.

Wir können Ihnen auch eine Ratenzahlung zur Begleichung dieser Kosten anbieten, wobei die jährliche Rate die Höhe des jährlichen Grundentgeltes einnnehmen könnte, so dass Sie innerhalb weniger Jahre ohne Mehrbelastung die Sache bereinigt hätten.

Bei Bedarf setzen Sie sich bitte mit unserer technischen Abteilung Wasser in Verbindung.

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