Gartenzähler
Für unsere Kunden besteht die Möglichkeit, auf Antrag zur Gartenbewässerung oder Tierversorgung als Unterzähler einen so genannten „Gartenzähler” installieren zu lassen.
Vorteile:
• dem Wasserverbrauch werden keine Gebühren für Abwasserentsorgung angerechnet
• eine Grundgebühr für den Zweitzähler wird nicht erhoben
• lediglich das Verbrauchsentgelt von 1,26 €/cbm (1,35 €/cbm brutto) wird erhoben
• aktivere Mitwirkung an der Stabilisierung des Trinkwasserpreises
Voraussetzung:
• Vertrag mit Garantieerklärung, dass das entnommene Wasser nicht in einen Abwasserkanal direkt oder
indirekt eingeleitet wird
• einmalige Installation des Wasserzählers frostfrei und ortsfest
Hintergrund:
In den letzten Jahren sind die Verbräuche im Frischwasserbereich immer geringer geworden.
Der Bereitstellungsaufwand für die Wasserlieferung besteht jedoch zu über 90% aus festen Kosten.
Die Kosten wiederum müssen auf eine voraussichtliche Wasserabnahme umgelegt werden.
Somit entsteht der Verbrauchspreis.
Wird also der Verbrauch weiter sinken, sind die Kosten auf eine geringere Menge umzulegen, d. h. der Mengenverbrauchspreis pro Kubikmeter würde zwangsläufig steigen.
Mit dem so genannten Gartenzähler wollen wir unseren Kunden die Möglichkeit geben, zum einen günstig ihren Garten bewässern zu können und zum anderen dabei gleichzeitig aktiv an der Preisstabilität unserer Wasserversorgung mitwirken zu können.
Interesse ?
• Entnahmestelle für Garten, in deren Nähe kein Abwassereinlauf liegt, erkunden.
• Vertragsformular hier herunterladen, ausfüllen und uns zustellen.
(Aus dem Vertrag entnehmen Sie die Bedingungen und den konkreten Ablauf.)

