Pool-Befüllung
Informationen und Hinweise
Die Hauptbefüllung erfolgt meistens einmal jährlich.
Was gilt es für die Wasserentnahme aus dem öffentlichen Netz zu beachten?
- Hausanschluss und Zeitbedarf
Die normale Zähleinrichtung eines Trinkwasser- Hausanschlusses gewährleistet einen durchschnittlichen Durchlass von 2,5 m3 pro Stunde.
Bei einem Poolinhalt von z. B. 6 m3 kann eine Füllzeit von ca. 3 Stunden benötigt werden.
Eine Befüllung mit Wasser aus dem öffentlichen Netz über Standrohre oder aus anderen öffentlichen Entnahmestellen ist gem. Ergänzenden Bestimmungen Nr. 13 des WAZ „Eichsfelder Kessel“ NICHT erlaubt!
Eine unerlaubte Entnahme von Trinkwasser kann nach § 23 AVBWasserV eine Vertragsstrafe nach sich ziehen.
- Kosten inclusive Mehrwertsteuer
Trinkwasser: 1,46 €/m³, Bsp. 6 m³ 8,76 €
Abwasser (wenn Einleitung in öffentliche Anlagen notwendig, siehe Punkt 3, Umweltschutz):
– Teileinleiter (über Grundstückskläranlage) 0,99 €/m³ Bsp. 6 m³ 5,94 €
– Volleinleiter (Anschluss an zentrale Kläranlage) 2,15 €/m³ Bsp. 6 m³ 12,90 €
- Umweltschutz / Gesetzliche Bestimmungen
Wenn eine chemische Behandlung des Poolwassers erfolgt oder eine sonstige Verunreinigung eintritt, ist zu prüfen, ob es sich gem. §54 WHG um Abwasser handelt, das nach Abwasserverordnung einer Behandlung bedarf (Genehmigungspflicht).
Hinweis:
Über einem sogenannten Gartenzähler (Abwasserabzugszähler) kann Wasser zur Poolbefüllung nur dann entnommen werden, wenn gewährleistet ist, dass das Wasser auch tatsächlich nicht in einen öffentlichen Kanal eingeleitet wird (also nicht abwassertechnisch behandelt werden muss).